§1. Allgemeine Vereinbarungen
(1) Die HoGaSolutions als Personalvermittlungsagentur erbringt ihre Personalvermittlungsleistungen ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Generell gilt als Vermittlung, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Vermittlungsvertrages ein Arbeitsverhältnis zwischen dem vorgestellten Kandidaten und dem Vertragspartner entsteht.
§ 2. Honorarvereinbarungen
(1) Als Honarar wird eine einmalige Vermittlungsprovision von 50% des Bruttomonatslohns des vermittelten Kandidaten vereinbart.
(2) Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, errechnet sich die Bruttovergütung insbesondere aus dem durchschnittlichen Jahresgehalt dividiert durch zwölf Monate.
(3) Das Honorar wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem ausgesuchten Kandidaten, innerhalb von 14 Tagen fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurden.
(4) Zahlungen gelten mit Gutschrift, auf dem Konto der HoGaSolutions, als geleistet.
(5) Kommt es innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Abschluss des Arbeitvertrages zu einem Auflösen des Arbeitsverhältnisses, so kann der Kunde von der HoGaSolutions anteilig zurückfordern. Die Berechnung des Honorars erfolgt dann wie folgt:
Durchschnittliches Bruttomonatsentgelt/60* geleistete Arbeitstage
(6) Sämtliche Vergütungen und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§3. Datenschutzvereinbarungen
(1) Die dem Kunden von HoGaSolutions überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile etc.) sind nur für den jeweiligen Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie - an Dritte weiterzugeben.
(2) Für den Fall der unbefugten Weitergabe der Unterlagen und Informationen zu Kandidaten an Dritte vereinbaren die HoGaSolutions und der Kunde eine von dem Kunden zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00.
(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§4. Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die HoGaSolutions alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, HoGaSolutions unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragschluss (zwischen dem Kunden und dem Kandidaten) bei HoGaSolutions anzuzeigen.
(3) Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung.
(4) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus §3 Ziffer (3), vereinbaren die HoGaSolutions und der Kunde eine von dem Kunden zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§5. Haftung
(1) Die HoGaSolutions übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Bewerbungsunterlagen der jeweiligen Kandidaten.
(2) Die HoGaSolutions haftet für Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen aus Vertrag und/oder Gesetz nur, falls die HoGaSolutions oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der HoGaSolutions oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
§6. Sonstige Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen der zwischen HoGaSolutions und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(2) Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt.
(3) Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
§7 Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
(2) Der Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.